Viele scheuen die Publikation Ihrer AGB's an prominenter Stelle. Es ist klar, dass sich jeder Arzt und Therapeut schützen muss. Betrachten Sie unsere Offenheit als Vertrauensbekenntnis. Wenn es um die notwendige Weitergabe Ihre Daten geht, machen wir keine Schritte ohne Sie. Unsere AGB treten bei jedem Dienstleistungsbezug sofort in Kraft. Sie finden unsere AGB über den folgenden Link zum Downloaden.
Folgend:
Wir habe trotz Informationen an unsere Patienten Fälle, wo wir Diskussionen bezüglich der Rückerstattung von Therapiekosten mit Versicherungen haben. Grundsätzliches:
Gerne stehen wir Ihnen für eine allfällige Unterstützung zur Verfügung. Erhalten Sie keine Vergütungen von Ihrer Kasse, berechtigt Sie dies nicht unsere Leistungen nicht zu begleichen (SIEHE AGB).
Wir empfehlen Ihnen die jeweiligen Verträge genau zu prüfen. Allenfalls kann eine Zusatzversicherung etwas teurer sein als andere. Dafür erhalten Sie bessere Leistungen.
Wir machen die Erfahrung, dass nach einigen Therapiestunden einige Kassen wesentlich mehr nach den Behandlungsgründen nachfragen als andere. Ab einer gewissen Anzahl Therapiestunden, insbesondere bei einer Häufung in kurzer Zeit, gibt es immer wieder Rückfragen. Eine gewisse Absicherung gibt es durch eine Ärztliches Verordnung. Obwohl diese keine Gültigkeit hat für den VVG-Bereich zeigt diese, dass eine Behandlung notwendig ist.
Machen Sie Ihren Arzt darauf aufmerksam, dass es Verordnungen nicht nur für Physiotherapeuten gibt. Ärzte können auch Med.-Massagen verordnen. Ein Med.-Masseur hat wesentliche Erfahrungen bei der Behandlung von Beschwerden mit Funktions-, Bewegungs- bzw. Aktivitätseinschränkungen. Insbesondere kann der Med.-Masseur auch Schmerzen und Schwellungen behandeln. Wenn man diese in den Griff bekommt, können Einschränkungen viel besser behandelt werden. Bitte verstehen Sie dies nicht als Angriff auf Physiotherapeuten. Sie haben sehr wohl Ihre Berechtigung.